Verkehrsrechtliche Anordnung

Anlässlich der Vollsperrung der Staatsstraße 2146 (Seidenbuschstraße) und dem daraus resultierenden kleinräumigen Umfahrungsverkehr durch den Öffentlichen Personennahverkehr wird die Geschwindigkeit auf den betroffenen Ortsstraßen auf 30 km/h beschränkt. Zudem wird in der stellenweise nur ca. 3 m breiten Ortsstraße Kellerweg lediglich Anliegerverkehr zugelassen und dieser ebenfalls auf 30 km/h beschränkt.

Die Bushaltstelle an der Staatsstraße St 2146 am Kindergarten wird bis zur Beendigung der Bauarbeiten in die Schulstraße verlegt.

 

Details bitten wir der beigefügten Verkehrsrechtlichen Anordnung und dem zugehörigen Lageplan zu entnehmen.

 

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran.
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