Meldung vom 19.07.2019
B-Plan „SO-MI Aufhausen West“ rechtskräftig.
Der Bebauungsplan zur Ausweisung eines Sondergebietes (für Einkaufsmarkt) und eines Mischgebietes am Westrand von Aufhausen mit Bekanntmachung ist seit 18.07.2019 rechtskräftig. Bekanntmachung und Planungsunterlagen sind den Anlagen zu entnehmen. Das Schallgutachten kann in der VG Sünching, Zi.Nr. 3, eingesehen werden.